Fahrradmitnahme in den Bussen der Stadtwerke Marburg

Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen ist gestattet, es besteht jedoch kein Anspruch auf Fahrradmitnahme. Bei Kapazitätsengpässen und anderen Konflikten entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme. Es dürfen aus Sicherheitsgründen nur maximal zwei Fahrräder pro Bus und nur ein Fahrrad pro Person mitgenommen werden.

Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern. In den Midi-Bussen der Linien 10, 16 und 20 ist die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlossen. Für nichtzusammenklappbare Tretroller gelten die Regeln analog zu Fahrrädern. Zusammengeklappte Tretroller gelten als Handgepäck.

 

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Fahrradmitnahme

Fahrradmitnahmeregelungen