Elektromobilität
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Eine Übersicht und weitere Informationen zu unseren öffentlichen Elektrotankstellen sowie die Registrierung zu deren Nutzung finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen und Informationsmaterial
Was sind die ersten Schritte bei der Errichtung einer privaten Ladestation (Wallbox)?
Der Kunde sollte sich zunächst Gedanken über den Standort der Wallbox machen, z. B. Garage oder Carport. In diesem Zuge kontaktiert er einen Elektrofachbetrieb, welcher Erfahrung mit der Installation und Inbetriebnahme von Wallboxen hat, damit bei einem Vor-Ort-Termin die notwendigen Installationsarbeiten besprochen werden können. Anschließend erhält der Kunde ein Angebot über die anfallenden Kosten für die Elektroarbeiten.
Parallel kann der Kunde nach geeigneten Wallboxen recherchieren, je nachdem welche Funktionalität die Ladestation haben soll. Vorab ist abzuklären, ob der beauftragte Elektroinstallateur Wallboxen installiert, welche vom Kunden bereitgestellt werden, oder ob der Installateur ausschließlich eigene Ladestationen im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung („Komplettpaket“) anbietet.
Welche Arten von Wallboxen gibt es?
Von einfachen Varianten bei denen der Kunde ausschließlich das Ladekabel in sein Elektroauto stecken muss, bis zu Ladelösungen mit hoher Funktionalität, welche z. B. über APPs gesteuert oder mit einer Photovoltaik-Anlage verbunden werden können, eine Autorisierung mittels RFID-Chip haben oder eine Abrechnung mit den Nutzern ermöglichen. In der Regel hat der Kunde noch die Möglichkeit auszuwählen, welche Leistung seine Wallbox haben soll. Meist liegt die Auswahlmöglichkeit zwischen einer Ladeleistung von 11 und 22 kW.
Was muss der Kunde bei der Ladeleistung beachten (11 oder 22 kW)?
- Der Kunde sollte vor dem Kauf einer Wallbox zunächst von seinem Elektroinstallateur prüfen lassen, ob die nötige Kapazität von seinem Stromhausanschluss ausreicht, um die Ladeleistung abrufen zu können. Falls der Hausanschluss die Ladeleistung von 11 oder 22 kW nicht bereitstellen kann, gibt es in der Regel die Möglichkeit bei der Installation und Inbetriebnahme der Wallbox, diese durch den Elektroinstallateur auf eine geringere Ladeleistung zu drosseln.
- Im Allgemeinen ist für Privatkunden eine Ladeleistung von 11 kW ausreichend, da das Elektroauto in der Regel über Nacht z. B. in der Garage oder unter dem Carport für 8 bis 12 Stunden steht und geladen werden kann. Des Weiteren wird eine Überlastung des Hausanschlusses vermieden.
- Der vom Kunden beauftragte Elektroinstallateur muss die Ladestation beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Hierzu gibt es ein einheitliches VDE-Datenblatt, welches in der Regel auf der Homepage des Netzbetreibers zu finden ist. Bei einer Ladeleistung von 11 kW ist die Wallbox lediglich anmeldepflichtig, ab einer Leistung von 12 kW muss die Installation vom Netzbetreiber genehmigt werden. Dies gilt auch ab der zweiten 11 kW Ladestation, welche über den gleichen Stromhausanschluss betrieben wird.
Warum müssen Ladestationen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden?
- Dadurch das Elektroautos über mehrere Stunden geladen werden, handelt es sich um eine Dauerlast. Aus diesem Grund muss der Netzbetreiber wissen, welche Lastsituationen am Netz entstehen können, um eine Überlastung zu verhindern.
- Jeder Ladepunkt für Elektrofahrzeuge muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Dies gilt auch für SCHUKO-Steckdosen, an denen Elektrofahrzeuge regelmäßig geladen werden.
Was ist bei der Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber zu beachten?
Der vom Kunden beauftragte Elektroinstallateur muss die Ladestation beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Hierzu gibt es ein einheitliches VDE-Datenblatt, welches in der Regel auf der Homepage des Netzbetreibers zu finden ist. Bei einer Ladeleistung von 11 kW ist die Wallbox lediglich anmeldepflichtig, ab einer Leistung von 12 kW muss die Installation vom Netzbetreiber genehmigt werden. Dies gilt auch ab der zweiten 11 kW Ladestation, welche über den gleichen Stromhausanschluss betrieben wird. Die gesetzliche Grundlage ist die Niederspannungsanschluss-Verordnung §19 Abs. 2 Sätze 2 ff.
Wo erhalte ich das Formular zur Anmeldung einer Ladestation?
Das Formular für die Anmeldung einer Ladestation im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg (Stadtgebiet und Außenstadtteile von Marburg sowie die Gemeinde Ebsdorfergrund) ist hier abrufbar.
Was ist rechtlich bei der Installation von Ladestationen von Mietern in Mehrparteienhäusern zu beachten?
- Grundsätzlich haben Mieter mit einem eigenen Stellplatz einen Anspruch (bei Mietern ohne eigenen Stellplatz entfällt der Anspruch) auf den Einbau und die damit einhergehenden baulichen Veränderungen (Stromleitungen, Durchbrüche etc.) einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge. Der Anspruch kann auch nicht mietvertraglich ausgeschlossen werden. Allerdings ist die Erlaubnis des Vermieters (vor der Installation der Ladestation) hierfür erforderlich. Falls erhebliche baulichen Veränderungen für die Installation einer Wallbox notwendig und diese für den Vermieter unzumutbar sind, kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern. Ebenfalls kann der Vermieter die Anfrage von einem Mieter ablehnen, welcher eine eigene Ladestation installieren möchte, obwohl vom Vermieter bereits Ladeeinrichtungen für Mieter installiert sind.
- Wenn es keine individuelle Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gibt, trägt der Mieter die Kosten für die Anschaffung und Installation der Ladestation und ist verpflichtet diese nach Auszug wieder zurückzubauen.
- Der Anspruch und die Kostentragung für die Errichtung von Ladestationen für Mieter ist in § 554 BGB geregelt.
Was ist technisch bei der Installation von Ladestationen von Mietern in Mehrparteienhäusern zu beachten?
- Vom Vermieter muss geprüft werden, ob die notwendige Kapazität des Stromhausanschlusses für den Betrieb der angefragten Ladeeinrichtung des Mieters ausreichend ist. Hier gibt es die Möglichkeit, dass ein vom Vermieter beauftragter Elektroinstallateur eine sogenannte Langzeitmessung am Hausanschluss durchführt, welche in der Regel mindestens 8 Tage dauert. Diese Messung lässt Rückschlüsse auf die freie Stromkapazität für Ladeeinrichtungen zu, indem der maximal gemessene Leistungswert als Grundlage verwendet wird.
- Im Allgemeinen empfiehlt sich mindestens ab der zweiten Ladestation ein Lastmanagement durch den vom Vermieter beauftragten Elektroinstallateur aufzubauen und einzurichten. Durch das Lastmanagement wird eine Überlastung des Stromhausanschlusses vermieden, wenn gleichzeitig mehrere Elektrofahrzeuge geladen werden. Wenn der Vermieter die Stellplätze seiner Mieter bereits mit der notwendigen Leitungsinfrastruktur (Leerrohre, Stromkabel etc.) ausstattet, sollte auch ein Datenkabel zur Kommunikation zwischen den Ladestationen für die Funktion des Lastmanagements vorgesehen werden.
- Um ein funktionierendes dynamisches Lastmanagement aufzubauen sollte es von vornherein vom Vermieter die Vorgaben an die Mieter geben, welcher Hersteller und Typ von Ladestation verwendet wird, um die Kommunikation zwischen den Ladestationen sicherzustellen. Ein „Wildwuchs“ von verschiedenen Ladesystemen ist zu vermeiden, außer es ist sichergestellt, dass die verschiedenen Stationen die verfügbare Ladeleistung untereinander regeln und verteilen.
Was ist rechtlich bei der Installation von Ladestationen von Eigentümern in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu beachten?
- Nach §20 WEG haben Eigentümer einer WEG grundsätzlich einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation inklusive der ggfs. baulichen Veränderungen.
- Die WEG muss den Umbaumaßnahmen, welche für die Errichtung der Ladestation notwendig sind vor dem Beginn der Maßnahmen durch eine einfache Mehrheit zustimmen. Die Baumaßnahmen können von der WEG oder dem Eigentümer selbst durchgeführt werden, indem die WEG dies gestattet.
- Die Kosten für die baulichen Veränderungen muss der jeweilige Eigentümer tragen, der eine Ladeeinrichtung wünscht. Allerdings ist zu beachten, dass die Nutzung auch nur diesem vorbehalten ist. Wenn andere Eigentümer durch die Errichtung von Ladestationen die vorhandene Leitungsinfrastruktur (Stromleitungen, Leerrohre etc.) nutzen wollen, muss dem Eigentümer welcher die anfänglichen Kosten getragen hat, ein angemessener Kostenausgleich (rückwirkende Kostenbeteiligung) gewährt werden.
Was ist technisch bei der Installation von Ladestationen von Eigentümern in WEGs zu beachten?
- Vom Eigentümer oder der WEG muss geprüft werden, ob die notwendige Kapazität des Stromhausanschlusses für den Betrieb der angefragten Ladeeinrichtung des Mieters ausreichend ist. Hier gibt es die Möglichkeit, dass ein vom Eigentümer oder der WEG beauftragter Elektroinstallateur eine sogenannte Langzeitmessung am Hausanschluss durchführt, welche in der Regel mindestens 8 Tage dauert. Diese Messung lässt Rückschlüsse auf die freie Stromkapazität für Ladeeinrichtungen zu, indem der maximal gemessene Leistungswert als Grundlage verwendet wird.
- Im Allgemeinen empfiehlt sich mindestens ab der zweiten Ladestation ein Lastmanagement durch den vom Eigentümer oder der WEG beauftragten Elektroinstallateur aufzubauen und einzurichten. Durch das Lastmanagement wird eine Überlastung des Stromhausanschlusses vermieden, wenn gleichzeitig mehrere Elektrofahrzeuge geladen werden. Wenn die WEG die Stellplätze der Eigentümer bereits mit der notwendigen Leitungsinfrastruktur (Leerrohre, Stromkabel etc.) ausstattet, sollte auch ein Datenkabel zur Kommunikation zwischen den Ladestationen für die Funktion des Lastmanagements vorgesehen werden.
- Um ein funktionierendes dynamisches Lastmanagement aufzubauen, sollten von vornherein in einer Wohnungseigentümerversammlung die Vorgaben an die Eigentümer festgelegt werden, welcher Hersteller und Typ von Ladestation verwendet wird, um die Kommunikation zwischen den Ladestationen sicherzustellen. Ein „Wildwuchs“ von verschiedenen Ladesystemen ist zu vermeiden, außer es ist sichergestellt, dass die verschiedenen Stationen die verfügbare Ladeleistung untereinander regeln und verteilen.
Was ist ein Lastmanagement?
Durch ein Lastmanagement kann eine begrenzt zur Verfügung stehende Stromhausanschlusskapazität unter mehreren Ladestationen verteilt werden. Dies hat zur Folge, dass eine Erhöhung der Stromanschlussleistung oder ggfs. sogar ein zweiter Stromhausanschluss vermieden werden kann was somit hohe Kosten und Aufwand einspart. Die Voraussetzung für ein Lastmanagement ist die Verwendung einer kommunikationsfähigen Ladeinfrastruktur, welche eine Vernetzung zu anderen Ladestationen gewährleisten kann.
Wie erfolgt der Aufbau eines dynamischen Lastmanagements?
- Um ein dynamisches Lastmanagement aufzubauen bedarf es der Gesamtkapazität des Stromhausanschlusses, der beim zuständigen Netzbetreiber erfragt werden kann. Des Weiteren muss ein beauftragter Elektroinstallateur eine Langzeitmessung bzgl. der Ermittlung der maximal benötigten Stromleistung des Gebäudes am Hausanschluss durchführen. Die Dauer der Messung liegt in der Regel bei 8 Tagen. Die Differenz zwischen der Gesamtkapazität und der maximal benötigten Leistung des Hausanschlusses gibt eine Aussage, wie viel Stromkapazität für die Ladeeinrichtungen zur Verfügung steht. Die freie Kapazität sollte allerdings nicht komplett ausgereizt, sondern eine gewisse Sicherheit berücksichtigt werden.
- Für die technische Umsetzung ist die Verlegung von Datenkabeln von den Ladestationen zu einem zentralen Netzwerk-Switch notwendig, um die Kommunikation zwischen den Ladestationen untereinander zu gewährleisten. Des Weiteren muss ein Datenkabel vom Hausanschluss zum Switch verlegt werden, um jederzeit die benötigte Stromleistung des Gebäudes abzurufen, damit die verfügbare Ladeleistung ermittelt werden kann.
Warum sollten Datenkabel bei der Installation der Wallbox berücksichtigt werden?
- Um vollumfänglich die gesamte Funktionalität von einigen Wallboxen nutzen zu können ist die Verlegung eines Netzwerkkabels für den Anschluss an das Heimnetzwerk über LAN oder für den Aufbau eines Lastmanagements notwendig und sinnvoll. Generell ist ein Fernzugriff auf die Ladestation, falls der jeweilige Typ geeignet ist, für die Zukunft zu empfehlen.
- Als Alternative zum Anschluss an den Router im Haus, kann ein D-LAN (Powerline) Stecker in der Nähe der Ladestation installiert werden und über die Stromleitung mit dem Heimnetzwerk verbunden werden. Dies ist vor allem bei einem erheblichen Aufwand und hoher Länge der Leitung des Datenkabels sinnvoll.
Was muss bei der Nutzung eines speziellen Ladetarifs beachtet werden?
- Um spezielle Ladetarife nutzen zu können, muss ein separater Eintarif-Zähler sowie ein Rundsteuerempfänger, zur Regelung der Wallbox durch den Netzbetreiber vorhanden sein. Für diese beiden Komponenten muss im Zählerschrank der benötigte freie Platz vorhanden sein.
- Falls der vorhandene Platz nicht ausreichen sollte, kann der Zählerschrank ausgetauscht werden. Hierdurch können erhebliche Kosten für den Kunden anfallen.
- Die Anmeldung des Zählers und des Rundsteuerempfängers erfolgt durch den beauftragten Elektroinstallateur beim zuständigen Netzbetreiber.
- Nach erfolgtem Einbau des separaten Zählers und des Rundsteuerempfängers durch den Netzbetreiber, erfolgt der Anschluss der Wallbox an den neuen Stromzähler durch den Installateur.
- Nachdem der Zähler gesetzt wurde, kann der Kunde die Vertragsunterlagen zum Ladetarif ausfüllen und die Zählernummer des neuen Eintarif-Zählers eintragen.
Wie können die öffentlichen E-Ladestationen der Stadtwerke Marburg genutzt werden?
Die von den Stadtwerken Marburg betriebenen öffentlichen Ladepunkte können durch die SWMR-Ladekarte freigeschaltet werden. Außerdem ist die Nutzung von Fremdkartenanbietern oder anderen Ladenetzen mittels Roaming möglich. Eine Liste mit den aktuellen Roaming Partnern ist auf unserer Homepage hinterlegt. Die Nutzer die keine SWMR-Ladekarte und keine passende Karte eines Roaming Partners haben, können die Ladepunkte mittels Ad-hoc Zugang freischalten. Hierbei scannt der Nutzer den an jedem öffentlichen Ladepunkt angebrachten QR-Code-Aufkleber mittels Smartphone und hinterlegt als Zahlungsmethode seine Kreditkartennummer. Weitere Informationen zu den öffentlichen E-Ladestationen sind hier aufgeführt.
Wo kann ich mich für eine SWMR-Ladekarte registrieren?
Die Registrierung einer SWMR-Ladekarte bei der die Kunden zu den Konditionen der Stadtwerke Marburg ihr E-Auto laden können, erfolgt über die Registrierungsplattform unter diesem Link.
Was sind die Preise an den öffentlichen Ladestationen der Stadtwerke Marburg?
- Die Preise von allen öffentlich betriebenen E-Ladestationen der Stadtwerke Marburg sind im Preisblatt auf der Homepage hier aufgeführt.
- Des Weiteren ist an jeder öffentlichen Ladestation der Stadtwerke ein QR-Code Aufkleber angebracht, bei dem durch das Scannen des QR-Codes jederzeit direkt vor Ort an der Ladestation die aktuellen Preise vom Nutzer eingesehen werden können.