Netznutzungsentgelte Strom

Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG

Die Stadtwerke Marburg GmbH weist darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlagen von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2024 nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2024 können von den vorläufigen Netzentgelten abweichen.

vorauss. Preisblatt Strom Leistungsgemessene Kunden 2024

vorauss. Preisblatt Strom Nicht-Leistungsgemessene Kunden 2024

vorauss. Preisblatt Strom Reservenetzkapazität und andere 2024

vorauss. Preisblatt Strom Messstellenbetrieb 2024

 

Information über die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 1 EnWG - Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Netzzugang

 

Veröffentlichung_nach_§19_Abs._2_Satz_1_StromNEV

Veröffentlichung_nach_§19_Abs._2_Satz_1_StromNEV

 

Veröffentlichung Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte, gültig ab 01.01.2018

Referenzpreisblatt