Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird neben anderen Regelungen vor allem die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie herausgestellt; dies wird von den Stadtwerken Marburg gewährleistet und sichergestellt.
Daher versorgen wir Sie als Stadtwerke Marburg GmbH gemäß § 36 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 38 Abs. 1 EnWG im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, „sofern Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.“ Zum Beispiel infolge einer Insolvenz oder Kündigung durch den bisherigen Lieferanten.
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 5 und 6 EnWG endet die Pflicht zur Ersatzversorgung erst nach drei Monaten seit Beginn der Ersatzversorgung.
Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Selbstverständlich können Sie diesen Stromliefervertrag bei uns abschließen. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Energie. Unsere persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie in unserem Kundenzentrum Am Krekel von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und telefonisch von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, oder unter der E-Mail: kundenzentrum(at)swmr(dot)de
Energiepreise für die Ersatzversorgung für Haushalts und Nicht-Haushaltskunden (netto)
Preisstand: 01.11.2023
Arbeitspreis Ct/kWh: | 33,57 |
Grundpreis Euro/Monat | 9,95 |
Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Diese enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Entgelte für Messstellenbetrieb, die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Konzessionsabgaben sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Hinweis: Alle Werte sind netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Bisherige Energiepreise für die Ersatzversorgung:
| Preisstand 01.05.2023 bis 31.10.2023 |
Arbeitspreis Ct/kWh: | 39,85 |
Grundpreis Euro/Monat | 9,95 |