Preiswert, fair und ökologisch
Wir haben für jeden Bedarf und jede Nutzung das passende Stromprodukt für Sie. Egal, für welchen unserer Stromtarife Sie sich entscheiden, Sie erhalten immer 100 % Ökostrom.
Wir senken unsere Preise ab dem 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 passen wir Ihre Strompreise und Tarife an.
Umfassende Erläuterungen zu den geänderten Tarifkonditionen im Rahmen der Preisanpassung finden Sie in den nachfolgenden Tarifübersichten.
Ein Preis, ein Tarif: Ab 2026 wird aus Premium unser günstiger Tarif SWMRStrom
„SWMRStrom“ – Preisanpassung ab 1. Januar 2026
Die gesetzliche Senkung der Netzentgelte und den Saldo aus den Veränderungen der gesetzlichen Umlagen geben wir zu Ihrem Vorteil an Sie weiter. Zusätzlich profitieren Sie von der Absenkung Ihres Arbeitspreises auf das Niveau unseres günstigsten Wahltarifs. Grundlage dieser Preisänderung ist Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Arbeitspreis sinkt damit ab dem 1. Januar 2026 im Tarif „SWMRStrom“ um 3,65 Ct/kWh (netto) bzw. 4,34 Ct/kWh (brutto) auf 27,40 Ct/kWh (netto) bzw. 32,61 Ct/kWh (brutto). Der Grundpreis erhöht sich um 1,80 €/Monat (netto) bzw. 2,14 €/Monat (brutto) auf 11,75 €/Monat (netto) bzw. 13,98 €/Monat (brutto). Bei einem Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr sinkt ihr Arbeitspreis um 3,43 Ct/kWh (netto) bzw. 4,08 Ct/kWh (brutto) auf 28,81 Ct/kWh (netto) bzw. 34,28 Ct/kWh (brutto). In dieser Tarifstufe fällt kein Grundpreis an.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu unserer Preisanpassung im Tarif SWMRStrom.
Grundversorgung „StromPlus“ - Preisanpassung ab 1. Januar 2026
Die gesetzliche Senkung der Netzentgelte und den Saldo der Veränderung der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage und des Aufschlags für besondere Netznutzung auf Grundlage von § 5 Abs. 2 StromGVV in Verbindung mit § 5a StromGVV geben wir zu Ihrem Vorteil an Sie weiter.
Der Arbeitspreis sinkt daher ab dem 1. Januar 2026 um 1,30 Ct/kWh (netto) bzw. 1,55 Ct/kWh (brutto) auf 33,80 Ct/kWh (netto) bzw. 40,22 Ct/kWh (brutto).
Der Grundpreis bleibt unverändert.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu unserer Preisanpassung im Tarif StromPlus.
Darüber hinaus werden Preisänderungen gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 StromGVV gegenüber denjenigen Kunden nicht wirksam, die bei einer Kündigung des Grundversorgungsvertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen.
„SWMRLuna“ – Preisanpassung ab 1. Januar 2026
Die gesetzliche Senkung der Netzentgelte und den Saldo aus der Veränderung der gesetzlichen Umlagen geben wir zu Ihrem Vorteil an Sie weiter. Grundlage dieser Preisänderung ist Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Arbeitspreis sinkt damit ab dem 1. Januar 2026 im Tarif „PremiumLuna Doppeltarif“ (ab 01.01.2026: „SWMRLuna“) im Hochtarif (HT) und im Niedertarif (NT) um 1,30 Ct/kWh (netto) bzw. 1,55 Ct/kWh (brutto). Im HT-Tarif auf 28,40 Ct/kWh (netto) bzw. 33,80 Ct/kWh (brutto) und im NT-Tarif auf 25,90 Ct/kWh (netto) bzw. 30,82 Ct/kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu unserer Preisanpassung im Tarif SWMRLuna.
„SWMRWärmestromET (Eintarif)“ - Preisanpassung ab 1. Januar 2026
Die gesetzliche Senkung der Netzentgelte und den Saldo aus der Veränderung der gesetzlichen Umlagen geben wir zu Ihrem Vorteil an Sie weiter. Grundlage dieser Preisänderung ist Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Arbeitspreis sinkt damit ab dem 1. Januar 2026 im Tarif „Premium Wärmestrom Eintarif“ (ab 01.01.2026: „SWMRWärmestromET“) um 0,34 Ct/kWh (netto) bzw. 0,40 Ct/kWh (brutto) auf 22,43 Ct/kWh (netto) bzw. 26,69 Ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt unverändert.
"SWMRWärmestromDT (Doppeltarif)“ – Preisanpassung ab 1. Januar 2026
Die gesetzliche Senkung der Netzentgelte und den Saldo aus der Veränderung der gesetzlichen Umlagen geben wir zu Ihrem Vorteil an Sie weiter. Grundlage dieser Preisänderung ist Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Arbeitspreis sinkt damit ab dem 1. Januar 2026 im Tarif „Premium Wärmestrom Doppeltarif“ (ab 01.01.2026: „SWMRWärmestromDT“) im Hochtarif (HT) und im Niedertarif (NT) um 0,34 Ct/kWh (netto) bzw. 0,40 Ct/kWh (brutto). Im HT-Tarif auf 23,42 Ct/kWh (netto) bzw. 27,87 Ct/kWh (brutto) und im NT-Tarif auf 20,61 Ct/kWh (netto) bzw. 24,53 Ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt unverändert.
„SWMRMobil“ – Preisanpassung ab 1. Januar 2026
Die gesetzliche Senkung der Netzentgelte und den Saldo aus der Veränderung der gesetzlichen Umlagen geben wir zu Ihrem Vorteil an Sie weiter. Grundlage dieser Preisänderung ist Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Arbeitspreis sinkt damit ab dem 1. Januar 2026 im Tarif „Premium E-Mobil“ (ab 01.01.2026: „SWMRMobil“) um 0,34 Ct/kWh (netto) bzw. 0,40 Ct/kWh (brutto) auf 22,43 Ct/kWh (netto) bzw. 26,69 Ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt unverändert.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu unserer Preisanpassung im Tarif SWMRMobil.