Je nach Verbrauchsverhalten und Bedarf bieten wir Ihnen verschiedene Stromprodukte an. Egal, für welchen unserer Stromtarife Sie sich entscheiden, Sie erhalten immer 100 % Ökostrom.
Unsere Stromprodukte
Preiswert, fair und ökologisch
Ohne eine sichere Stromversorgung wäre der heutige Alltag nicht mehr denkbar. Die Stadtwerke Marburg sind Ihr Garant für diese Lebensqualität, Tag für Tag. Dazu modernisieren und warten wir kontinuierlich unser Verteilungsnetz und setzen zunehmend auf umweltfreundliche und ressourcenschonende Eigenerzeugung in Marburg. Bereits seit 2009 haben die Stadtwerke Marburg ihre Stromlieferung für alle Kundinnen und Kunden auf Ökostrom umgestellt. Egal, für welches Produkt Sie sich entscheiden, Sie erhalten immer 100 % Ökostrom, welcher von uns aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird. Immer höher wird dabei auch der Anteil an umweltfreundlicher und ressourcenschonender Eigenerzeugung aus regionaler Windkraft und Photovoltaik.
Unsere Preisanpassung zum 01.01.2025
Leider müssen wir die gestiegenen Bezugskosten, Netzentgelte und erhöhten Umlagen weitergegeben.
Daher wird es ab dem 01.01.2025 in einigen Wahltarifen zu einer Preiserhöhung kommen. Eine genaue Auflistung finden Sie im Folgenden bei dem jeweiligen Tarif.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Grundversorgung „StromPlus“ - Preisanpassung ab 1. Januar 2025
Die Erhöhung der Beschaffungskosten, der Netzentgelte sowie der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage und dem Aufschlag für besondere Netznutzung (bzw. §19 StromNEV-Umlage) müssen wir leider auf Grundlage von § 5 Abs. 2 StromGVV in Verbindung mit § 5a StromGVV an Sie weitergeben.
Der Arbeitspreis erhöht sich daher ab dem 1. Januar 2025 um 1,53 Ct/kWh (netto) bzw. 1,82 Ct/kWh (brutto) auf 35,10 Ct/kWh (netto) bzw. 41,77 Ct/kWh (brutto).
Der Grundpreis erhöht sich um 1,80 € (netto) bzw. 2,14 € (brutto) pro Monat auf 11,75 € (netto) bzw. 13,98 € (brutto) pro Monat.
Bei einer Preisanpassung haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 StromGVV das Recht, Ihren Grundversorgungsvertrag „StromPlus“ ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Darüber hinaus werden Preisänderungen gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 StromGVV gegenüber denjenigen Kunden nicht wirksam, die bei einer Kündigung des Grundversorgungsvertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen.
Als maßgebliche Preisbestandteile müssen wir auf Grundlage der Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die jeweils gestiegenen Bezugskosten, Netzentgelte sowie die sich im Saldo erhöhten Umlagen leider an Sie weitergeben.
Die Arbeitspreise HT und NT erhöhen sich daher ab dem 1. Januar 2025 im Tarif „PremiumLuna“ um 3,40 Ct/kWh (netto) bzw. 4,05 Ct/kWh (brutto) auf HAT: 29,70 Ct/kWh (netto) bzw. 35,34 Ct/kWh (brutto) sowie im NT auf: 27,20 Ct/kWh (netto) bzw. 32,37 Ct/kWh (brutto).
Der Grundpreis erhöht sich um 1,80 €/Monat (netto) bzw. 2,14 €/Monat (brutto) auf 11,75 €/Monat (netto) bzw. 13,98 €/Monat (brutto).
Sollten Sie mit der Anpassung der Strompreise nicht einverstanden sein, haben Sie gemäß Ziffer 6.6 unserer AGB das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Anpassung zu kündigen.
„PremiumWärmestrom Eintarif (ET)“ - Preisanpassung ab 1. Januar 2025
Als maßgebliche Preisbestandteile müssen wir auf Grundlage der Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die jeweils gestiegenen Bezugskosten, Netzentgelte sowie die sich im Saldo erhöhten Umlagen leider an Sie weitergeben.
Der Arbeitspreis erhöht sich daher ab dem 1. Januar 2025 im Tarif „PremiumWärmestrom ET“ um 1,53 Ct/kWh (netto) bzw. 1,82 Ct/kWh (brutto) auf 22,77 Ct/kWh (netto) bzw. 27,10 Ct/kWh (brutto).
Der Grundpreis erhöht sich um 1,80 €/Monat (netto) bzw. 2,14 €/Monat (brutto) auf 7,75 €/Monat (netto) bzw. 9,22 €/Monat (brutto).
Sollten Sie mit der Anpassung der Strompreise nicht einverstanden sein, haben Sie gemäß Ziffer 6.6 unserer AGB das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Anpassung zu kündigen.
"PremiumWärmestrom Doppeltarif (DT)“ – Preisanpassung ab 1. Januar 2025
Als maßgebliche Preisbestandteile müssen wir auf Grundlage der Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die jeweils gestiegenen Bezugskosten, Netzentgelte sowie die sich im Saldo erhöhten Umlagen leider an Sie weitergeben.
Die Arbeitspreise HT und NT erhöhen sich daher ab dem 1. Januar 2025 im Tarif „PremiumWärmestrom DT“ um 1,53 Ct/kWh (netto) bzw. 1,82 Ct/kWh (brutto) auf HT: 23,76 Ct/kWh (netto) bzw. 28,27 Ct/kWh (brutto) sowie im NT auf: 20,95 Ct/kWh (netto) bzw. 24,93 Ct/kWh (brutto).
Der Grundpreis erhöht sich um 1,80 €/Monat (netto) bzw. 2,14 €/Monat (brutto) auf 7,75 €/Monat (netto) bzw. 9,22 €/Monat (brutto).
Sollten Sie mit der Anpassung der Strompreise nicht einverstanden sein, haben Sie gemäß Ziffer 6.6 unserer AGB das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Anpassung zu kündigen.
„Premium E-Mobil“ – Preisanpassung ab 1. Januar 2025
Als maßgebliche Preisbestandteile müssen wir auf Grundlage der Ziffer 6.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die jeweils gestiegenen Bezugskosten, Netzentgelte sowie die sich im Saldo erhöhten Umlagen leider an Sie weitergeben.
Der Arbeitspreis erhöht sich daher ab dem 1. Januar 2025 im Tarif „Premium E-Mobil“ um 1,53 Ct/kWh (netto) bzw. 1,82 Ct/kWh (brutto) auf 22,77 Ct/kWh (netto) bzw. 27,10 Ct/kWh (brutto). Der Grundpreis erhöht sich um 1,80 €/Monat (netto) bzw. 2,14 €/Monat (brutto) auf 7,75 €/Monat (netto) bzw. 9,22 €/Monat (brutto).
Sollten Sie mit der Anpassung der Strompreise nicht einverstanden sein, haben Sie gemäß Ziffer 6.6 unserer AGB das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Anpassung zu kündigen.
Unsere Stromtarife auf einen Blick
Unsere Premium-Wahltarife
Unsere Strom Premiumprodukte sind gleichermaßen günstige Wahltarife für Haushalts- und Gewerbekunden.
Der Liefervertrag unserer Premiumprodukte läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte nach Gesetz oder unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung spätestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Sind Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen.
Bei unserem Premiumprodukt profitieren Sie ebenfalls von unserem umfangreichen Serviceangebot sowie von unseren ausgezeichneten Förderprogrammen!
Das Stromprodukt SWMRsmart ist unser dynamischer Wahltarif für Haushalts- und Gewerbekunden.
Mit diesem Tarif können Sie Ihre Stromkosten durch die gezielte Verlagerung Ihres Verbrauchs in kostengünstige Zeiträume senken.
Möglich gemacht wird dies dadurch, dass ihr Arbeitspreis sich direkt aus den Marktpreisen der Strombörse EPEX SPOT SE ergibt. Diese Strombörsenpreise unterliegen jedoch Preisschwankungen, die sich auf ihren Gesamtpreis auswirken. Steigen die Börsenpreise an, so erhöht dies auch Ihre Stromrechnung entsprechend.
Sie erhalten aktiv die Möglichkeit Ihren Strompreis selbst zu bestimmen. Dadurch wahren Sie die Chance auf günstige Marktpreise, allerdings tragen Sie auch selbst das Risiko steigender Marktpreise.
Unser Tarif SWMRsmart bildet damit die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 41a EnWG ab, dies beinhaltet ebenfalls die zwingende Voraussetzung zum Einbau und Betrieb eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetztes (MsbG).
Der Tarif gilt ausschließlich für den Haushaltsstrombedarf im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg GmbH und der GrundNetz GmbH.
Unsere aktuellen Preise ab 01.01.2025:
Preisbestandteile
netto
brutto
Basisarbeitspreis in ct/kWh
17,95
21,36
Arbeitspreis Energie in ct/kWh
Stundenpreis Strombörse EPEX SPOT SE
Stundenpreis Strombörse EPEX SPOT SE
Grundpreis in €/Monat
14,40
17,14
Erläuterungen:
Im Basisarbeitspreis und dem Grundpreis sind folgende Kosten enthalten: Ausgleichsenergie, Beschaffungsdienstleistung, Vertriebskosten, Messstellenbetrieb, verbrauchsabhängige, an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelte, die vom Netzbetreiber erhobene KWKG-Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), der Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV Umlage, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i.V.m. § 12 EnFG die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG (die Kosten, die mit der Wasserstoffumlage ausgeglichen werden sollen, werden derzeit in die Umlage nach § 19 StromNEV eingerechnet) sowie die Konzessionsabgaben und die Stromsteuer.
Der Arbeitspreis Energie ist der stündliche Spotmarktpreis. Der jeweilige Stundenpreis eines Liefertages entspricht dem an der Strombörse EPEX SPOT SE in Paris jeweils am Vortag des Liefertages für jede einzelne Stunde des Liefertages gehandelten Preises.
Die an der EPEX SPOT SE gehandelten stündlichen Preise, welche zur Abrechnung der einzelnen Stunden eines Liefertages herangezogen werden, sind derzeit unter www.epexspot.com einzusehen.
Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis Energie und dem Basisarbeitspreis. Der Kunde zahlt den Arbeitspreis für den tatsächlichen Lieferumfang. Über den verbrauchsunabhängigen Grundpreis werden die Kosten des Messstellenbetriebes (soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden), die verbrauchsunabhängigen Netzkosten (Grund- und Abrechnungspreis) sowie die verbrauchsunabhängigen Vertriebskosten (Abrechnung, Verwaltungskosten) abgerechnet. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen (unabhängig vom Zeitpunkt des jeweils einzelnen Vertragsschlusses). In den vor genannten Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der geltenden Höhe (gesetzlicher Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG derzeit: 19 %) enthalten.
Weitere Vertragsbestandteile:
Vertragslaufzeit mindestens einen Kalendermonat
Verlängerung um je einen Kalendermonat
Kündigungsfrist einem Monat zum Monatsende
Wechsel aus dynamischem Tarif in anderen Tarif einmalig pro Kalenderjahr möglich
Keine Preisober- oder untergrenzen für Arbeitspreise nach EPEX SPOT SE
Das Produkt PremiumLuna ist der Sondertarif für Haushalts- und Gewerbekunden, deren Schwerpunktverbrauch in der Nacht liegt.
Mit einem zusätzlich zu installierenden Zweitarifzähler wird der Stromverbrauch nachts und tags getrennt erfasst und mit unterschiedlichen Arbeitspreisen abgerechnet. Verantwortlich für die Festlegung und Änderung der Schwachlast- bzw. Niedertarifzeiten ist ausschließlich der Netzbetreiber.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice!
Das Produkt Premium Eintarif steht für den Bezug von elektrischer Energie zur Verwendung von Heizzwecken.
Dabei wird der Strombezug über einen zusätzlich zu installierenden Eintarifzähler separat von Ihrem Haushaltstromverbrauch gemessen und erfasst. Im Gegensatz zu dem üblichen Haushaltstrom handelt es sich bei diesem Produkt um sog. Wärmestrom. Dieser kann bezogen werden, wenn Sie im Besitz einer zeitgesteuerten Nachtspeicherheizung, einer elektrischen Wärmepumpe oder einer Infrarot-/Direktheizung sind. Der Strombezug kann zu den Spitzenlastzeiten vom Netzbetreiber unterbrochen werden.
Die Freigabe zur Aufladung von Nachtspeicherheizungen erfolgt ausschließlich durch den Netzbetreiber. Er trägt ebenso die Verantwortung für die Aufladung, die Festlegung und die Änderung der Aufladezeiten. Hierfür gelten besondere vertragliche Bestimmungen.
Die Belieferung setzt voraus, dass ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabe- und Unterbrechungszeiten installiert ist. Der Netzbetreiber trägt ebenso die Verantwortung für die Sperrzeitenregelung. Hierfür gelten besondere vertragliche Bestimmungen.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass dieses Produkt nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg GmbH, der EAM Netz GmbH und der GrundNetz GmbH bezogen werden kann.
Hinweis: Soll eine bestehende Nachtspeicherheizung auf eine Infrarot-/ Direktheizung, oder auf eine elektrische Wärmepumpe umgestellt werden, so ist dies dem Messstellenbetreiber unverzüglich mitzuteilen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice!
Hinweis für E-Auto Fahrer: Mit unserem PremiumWärmestrom Eintarif können Sie auch ihr Elektroauto zu den gleichen Konditionen tanken. Alle weiteren Informationen unter „PremiumWärmestrom + Elektromobilität“.
Hinweis für Wärmepumpenbetreiber zur Priviliegierung nach EnFG. Die aktuellen gesetzlichen Anforderungen zur Reduzierung der Umlage nach KWKG und der Offshore-Umlage finden sie hier.
Das Produkt Premium Doppeltarif steht für den Bezug von elektrischer Energie zu Heizzwecken.
Dabei wird der Strombezug über einen zusätzlich zu installierenden Zweitarifzähler separat von Ihrem Haushaltstromverbrauch gemessen und erfasst. Im Gegensatz zu dem üblichen Haushaltstrom, handelt es sich bei diesem Produkt um sog. Wärmestrom. Dieser kann bezogen werden, wenn Sie im Besitz einer elektrischen Wärmepumpe oder Infrarot-/Direktheizung sind. Der Strombezug kann zu den Spitzenlastzeiten vom Netzbetreiber unterbrochen werden.
Bei Verwendung einer elektrischen Wärmepumpe, oder Infrarot- /Direktheizung wird der benötigte Strom am Tag zu einem Hochtarif (HT) und bei Nacht zu einem Niedertarif (NT) angeboten.
Die Belieferung setzt voraus, dass ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabe- und Unterbrechungszeiten installiert ist. Der Netzbetreiber trägt ebenso die Verantwortung für die Unterbrechung, die Festlegung und die Änderung der Schwachlast bzw. Niedertarif- und Sperrzeitenregelung. Hierfür gelten besondere vertragliche Bestimmungen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass dieses Produkt nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg GmbH, der EAM Netz GmbH und der GrundNetz GmbH bezogen werden kann.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice!
Hinweis für E-Auto Fahrer: Mit unserem PremiumWärmestrom Doppeltarif können Sie auch ihr Elektroauto zu den gleichen Konditionen tanken. Alle weiteren Informationen unter „PremiumWärmestrom + Elektromobilität“.
Hinweis für Wärmepumpenbetreiber zur Priviliegierung nach EnFG. Die aktuellen gesetzlichen Anforderungen zur Reduzierung der Umlage nach KWKG und der Offshore-Umlage finden sie hier.
Unsere Preise ab dem 01.01.2025:
Preisregelung
Arbeitspreis in ct/kWh
Grundpreis in €/Monat
Premium Doppeltarif - unterbrechbar
(Zweifachzähler erforderlich)
netto
brutto
netto
brutto
HT-Zeit
23,76
28,27
NT-Zeit
20,95
24,93
7,75
9,22
Unsere Preise bis zum 31.12.2024:
Preisregelung
Arbeitspreis in ct/kWh
Grundpreis in €/Monat
Premium Doppeltarif - unterbrechbar
(Zweifachzähler erforderlich)
netto
brutto
netto
brutto
HT-Zeit
22,23
26,45
NT-Zeit
19,42
23,11
5,95
7,08
Gute Nachrichten für E-Auto Fahrer und Wärmepumpenbesitzer:
Sie profitieren schon von unserem Wärmepumpentarif? Betreiben Sie jetzt auch ihre Wallbox über den gleichen Zähler!
Mit unserem Premium Wärmestrom Ein- oder Doppeltarif heizen Sie zuhause nicht nur mit 100 % Ökostrom, sondern können auch Ihr Elektroauto mit günstigem Wärmestrom laden. So einfach geht's: Wärmestrom Tarif abschließen und Ihre Wallbox von einem eingetragenen Elektriker anschließen lassen.
Nutzen sie jetzt ihre Vorteile:
Geringere Investitionskosten - Spart bares Geld!
Kein Umbau des Zählerschranks notwendig - Spart Platz und Zeit!
Keine zusätzliche Grundgebühr - Spart extra Grundgebühr!
Sie haben (netz-)technische Fragen:
Was muss ich beim Anschluss von Ladeeinrichtungen beachten?
Was muss ich beachten, wenn ich die Wallbox in einer bestehenden Kundenanlage anschließen möchte?
Das Produkt Premium E-Mobil (unterbrechbar) steht für den Bezug von elektrischer Energie für unterbrechbare Wandladeboxen zum Betanken von Elektrofahrzeugen. Der Strombezug wird über einen zusätzlich zu installierenden Eintarifzähler separat vom Haushalts- und Gewerbeverbrauch gemessen und erfasst. Die Wandladebox muss technisch unterbrechbar sein. Dies setzt die Installation eines Rundsteuerempfängers voraus.
Verantwortlich für die Unterbrechung, die Festlegung und Änderung der Sperrzeitenregelung ist ausschließlich der Netzbetreiber. Hierfür gelten besondere vertragliche Bestimmungen.
Das Produkt kann nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg GmbH, der EAM Netz GmbH und der GrundNetz GmbH bezogen werden.
Kundeninformation zum Stromprodukt „SWMR WärmeKlimaMobil“ der Stadtwerke Marburg GmbH für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen haben als Basis für die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors einen großen Anteil an der Energiewende. Gleichzeitig haben diese Geräte eine höhere Leistung als die meisten Haushaltsgeräte. Um eine akute Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär zu begrenzen. Eine zur Verfügung stehende Mindestleistung von 4,2 kW wird dabei nicht unterschritten, so dass z.B. Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.
Änderungen bei den reduzierten Netzentgelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Für den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gelten verschiedene gesetzliche Regelungen – unter anderem § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die auf dieser Grundlage erlassenen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA). Bisher konnten z.B. Wärmepumpen, die bis 31.12.2023 ans Stromnetz angeschlossen und in Betrieb genommen wurden, vom Netzbetreiber bei einer drohenden Netzüberlastung zeitweise komplett abgeschaltet werden. Dafür wurden bei diesen Kundinnen und Kunden reduzierte Netzentgelte in Ansatz gebracht, die wir bereits in den Preisen unseres entsprechenden Stromprodukts „PremiumWärmestrom“ an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Für diese Bestandsanlagen gilt allerdings nur noch eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2028, danach sollen die betreffenden Anlagen in das neue §14a- Modell überführt werden. Seit 01.01.2024 gelten die auf Grundlage des novellierten § 14a EnWG veröffentlichten Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA). Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von über 4,2 kW, die seit 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, müssen für den Netzbetreiber auf eine Leistung von 4,2 kW dimmbar sein. Komplett abschalten darf der Netzbetreiber die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei einem Stromengpass nicht mehr. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten die Kundinnen und Kunden steuerbarer Verbrauchseinrichtungen selbstverständlich auch eine Netzentgeltreduzierung. Neu ist, dass diese Kundinnen und Kunden zwischen verschiedenen Preismodulen bei den Netzentgelten wählen können. Auch mit Ihrer Bestandsanlage haben Sie die Möglichkeit von den neuen Netzentgeltmodulen zu profitieren. Hierzu muss Ihre Anlage jedoch die neuen technischen Anforderungen der Dimmbarkeit erfüllen und Sie müssen zuvor eine Vereinbarung mit dem zuständigen Netzbetreiber über die Steuerbarkeit Ihrer Anlage abschließen. Selbstverständlich berücksichtigen wir die verschiedenen Netzentgeltmodule bei unseren Strompreisen. Die detaillierten Informationen zu den Netzentgeltmodulen und unserem neuen Produkt „SWMR WärmeKlimaMobil“ für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, finden Sie nachfolgend aufgeführt.
Das Stromprodukt „SWMR WärmeKlimaMobil“ mit Modulabrechnung ist unser neuer, flexibel anwendbarer Ökostromtarif für Haushalts- und Gewerbekundinnen/-kunden bis 100.000 kWh/Jahr die
Wärmepumpen,
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Wallboxen),
Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen) oder
Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)
mit einer Leistung von über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG, im Rahmen der Neuregelung, ab 01.01.2024 angemeldet und über eine separate Messeinrichtung in Betrieb genommen haben. Das Produkt steht auch für Kundinnen und Kunden mit den vorgenannten Anlagen offen, die diese bis zum 31.12.2023 in Betrieb genommen haben und zusätzlich mit dem Netzbetreiber nachträglich eine Vereinbarung über die Steuerbarkeit der Anlage nach §14a EnWG getroffen haben.
Unsere Preise gültig ab 01.04.2025: „SWMR WärmeKlimaMobil“ mit Modulabrechnung
Preisbestandteile
netto
brutto
Arbeitspreis in ct/kWh
14,90
17,73
Grundpreis in €/Monat
4,80
5,71
Die Preise verstehen sich zzgl. Netznutzungsentgelte, Kosten für Messstellenbetrieb, Steuern und Umlagen!
Erläuterungen zu den Tarifpreisen: Die vor genannten Arbeitspreise und Grundpreise beinhalten die Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb. In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der geltenden Höhe (gesetzlicher Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG derzeit: 19 %) enthalten. Zusätzlich werden die Kosten für den Messstellenbetrieb, die an den Netzbetreiber abzuführenden Netznutzungsentgelte, die vom Netzbetreiber erhobene KWKG-Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), der Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV Umlage, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i.V.m. § 12 EnFG, die Konzessionsabgaben und die Stromsteuer, in der jeweils anfallenden Höhe, in Rechnung gestellt. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden vom jeweils zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlicht und sind abhängig von der jeweils verbauten Mess- und Steuerungstechnik. Die Netznutzungsentgelte werden vom jeweils zuständigen Netzbetreiber veröffentlicht. Die Abrechnung der Netznutzungsentgelte erfolgt automatisch mit den jeweils gültigen Preisen des Netzentgeltmoduls, das Sie gegenüber dem Netzbetreiber gewählt haben. Beim Netzentgeltmodul 1 werden zunächst die vollen Netznutzungsentgelte für die Stromentnahme ohne Leistungsmessung, mit einem Grund- und Arbeitspreis, in Ansatz gebracht. Beim Netzentgeltmodul 2 wird ein bereits vermindertes Netzentgelt abgerechnet. Beim Netzentgeltmodul 3 greifen zunächst unterschiedliche Netzentgelte in den jeweiligen Tarifzeiten Hochlasttarif, Niedriglasttarif und Standardtarif des Netzbetreibers.
Wir gewähren Ihnen einen Rabatt von 3 % bei einmaliger Vorauszahlung des gesamten zu erwartenden Jahresbetrags (ermittelt auf Basis des Vorjahresverbrauchs), jeweils frühestens beginnend zum Zeitpunkt Ihrer nächsten Jahresabrechnung.
Am Ende des Abrechnungsjahres werden die dem tatsächlichen Verbrauch entsprechenden Jahreskosten unter Berücksichtigung des Rabatts ermittelt und verrechnet. Sprechen Sie uns an!
Das Produkt StromPlus (ehem. MarburgPlus)hat keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Dieses Produkt kann nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg abgeschlossen werden.
Der Tarif StromPlus ist für die Grundversorgung von Haushaltskunden nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wird neben anderen Regelungen vor allem die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie herausgestellt; dies wird von den Stadtwerken Marburg gewährleistet und sichergestellt.
Daher versorgen wir Sie als Stadtwerke Marburg GmbH gemäß § 36 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 38 Abs. 1 EnWG im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, „sofern Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.“ Zum Beispiel infolge einer Insolvenz oder Kündigung durch den bisherigen Lieferanten.
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 5 und 6 EnWG endet die Pflicht zur Ersatzversorgung erst nach drei Monaten seit Beginn der Ersatzversorgung.
Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Selbstverständlich können Sie diesen Stromliefervertrag bei uns abschließen. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Energie. Unsere persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie in unserem Kundenzentrum Am Krekel von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und telefonisch von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, oder unter der E-Mail: undenzentrum@swmr.de
Energiepreise für die Ersatzversorgung für Haushalts und Nicht-Haushaltskunden (netto)
Preisstand: ab 01.01.2025
Arbeitspreis Ct/kWh:
35,10
Grundpreis Euro/Monat
11,75
Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Diese enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Entgelte für Messstellenbetrieb, die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, den Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 Strom-NEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG i.Vm. § 12 EnFG, die Konzessionsabgaben sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Hinweis: Alle Werte sind netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Bisherige Energiepreise für die Ersatzversorgung (netto)
Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wird neben anderen Regelungen vor allem die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie herausgestellt; dies wird von den Stadtwerken Marburg gewährleistet und sichergestellt.
Daher versorgen wir Sie als Stadtwerke Marburg GmbH gemäß § 36 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 38 Abs. 1 EnWG im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, „sofern Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.“ Zum Beispiel infolge einer Insolvenz oder Kündigung durch den bisherigen Lieferanten.
Energiepreise für die Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung (netto)
Preisstand: ab 01.01.2025
Arbeitspreis Ct/kWh:
23,76
Der Preis enthält nur die reine Energielieferung. Die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, den Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 Strom-NEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG i.Vm. § 12 EnFG, die Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie die Stromsteuer werden in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
Hinweis: Alle Werte sind netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Bisherige Preise für die Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung (netto)
Das Produkt WärmestromPlus hat keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Dieses Produkt kann nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg abgeschlossen werden.
Der Tarif WärmestromPlus gilt ausschließlich für die Grundversorgung von Haushaltskunden für den Bezug von elektrischer Energie zur Verwendung von Heizzwecken.
Dabei wird der Strombezug über zusätzlich zu installierende Ein- oder Zweitarifzähler separat von ihrem Haushaltsstromverbrauch gemessen und erfasst. Im Gegensatz zu dem üblichen Haushaltsstrom handelt es sich bei diesem Produkt um sog. Wärmestrom. Dieser kann bezogen werden, wenn sie im Besitz einer zeitgesteuerten Nachtspeicherheizung, einer elektrischen Wärmepumpe oder einer Infrarot-/Direktheizung sind. Der Strombezug kann zu den Spitzenlastzeiten vom Netzbetreiber unterbrochen werden.
Unsere Preise ab dem 01.01.2025:
Preisregelung
Arbeitspreis HT/NT in ct/kWh
Grundpreis in €/Monat
netto
brutto
netto
brutto
WärmestromPlus
32,10
38,20
7,75
9,22
Unsere Preise bis zum 31.12.2024:
Preisregelung
Arbeitspreis HT/NT in ct/kWh
Grundpreis in €/Monat
netto
brutto
netto
brutto
WärmestromPlus
33,57
39,95
9,95
11,84
Es handelt sich hierbei um eine Belieferung innerhalb der Grundversorgung.
Unseren Wahltarif Premium Wärmestrom (Ein- oder Zweitarifzähler) können sie aktiv auswählen um bares Geld zu sparen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Kundenzentrum oder weiter oben auf dieser Seite unter dem Reiter: Premium Wärmestrom - Tarife.