Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), zuletzt geändert am 20. Juli 2022, wird neben anderen Regelungen vor allem die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie herausgestellt; dies wird von den Stadtwerken Marburg gewährleistet und sichergestellt.
Daher versorgen wir Sie als Stadtwerke Marburg GmbH gemäß § 36 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 38 Abs. 1 EnWG im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, „sofern Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.“ Zum Beispiel infolge einer Insolvenz oder Kündigung durch den bisherigen Lieferanten.
Energiepreise für die Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung (netto)
Preisstand: 01.05.2023
Arbeitspreis Ct/kWh: | 29,92 |
Der Preis enthält nur die reine Energielieferung. Die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, die Konzessionsabgaben, die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie die Stromsteuer werden in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
Hinweis: Alle Werte sind netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Bisherige Preise für die Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung (netto)
Preisstand: vom 01.02.2023 bis 30.04.2023
Arbeitspreis Ct/kWh: | 37,82 |
Preisstand: vom 01.01.2023 bis 31.01.2023
Arbeitspreis Ct/kWh: | 44,52 |
Preisstand: vom 01.12.2022 bis 31.12.2022
Arbeitspreis Ct/kWh: | 41,69 |
Preisstand: vom 01.10.2022 bis 30.11.2022
Arbeitspreis Ct/kWh: | 47,67 |
Preisstand: vom 01.09.2022 bis 30.09.2022
Arbeitspreis Ct/kWh: | 71,13 |
Preisstand: vom 15.02.2022 bis 31.08.2022
Arbeitspreis Ct/kWh: | 33,42 |