Unsere Stromtarife
Je nach Verbrauchsverhalten und Bedarf bieten wir Ihnen verschiedene Stromprodukte an. Egal, für welchen unserer Stromtarife Sie sich entscheiden, Sie erhalten immer 100 % Ökostrom.
Unsere Premium-Wahltarife
Unsere Strom Premiumprodukte sind gleichermaßen günstige Wahltarife für Haushalts- und Gewerbekunden.
Der Liefervertrag unserer Premiumprodukte läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, erstmalig jedoch zum 31.12. nach Lieferbeginn. Besondere Kündigungsrechte nach Gesetz oder unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
Dadurch können wir Ihnen hier besonders günstige Preise anbieten. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Sind Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen.
Entscheiden Sie sich für unser Premiumprodukt und profitieren Sie ebenfalls von unserem umfangreichen Serviceangebot sowie von unseren Förderprogrammen!
Unser Stromprodukt Premium ist der günstigste Wahltarif für Haushalts- und Gewerbekunden bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh.
Preise bis 31.12.2019:
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
bis 10.000 kWh/Jahr | 21,77 | 25,91 | 8,23 | 9,79 |
Mindestpreis ab 10.000 kWh/Jahr | 22,76 | 27,08 | entfällt | entfällt |
Preise ab 01.01.2020:
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
bis 10.000 kWh/Jahr | 22,82 | 27,16 | 8,93 | 10,63 |
Mindestpreis ab 10.000 kWh/Jahr | 23,89 | 28,43 | entfällt | entfällt |
Unser zeitvariabler Tarif (gemäß § 40 Abs. 3 EnWG)
Das Produkt PremiumLuna ist der Sondertarif für Haushalts- und Gewerbekunden, deren Schwerpunktverbrauch in der Nacht liegt.
Mit einem zusätzlich zu installierenden Zweitarifzähler wird der Stromverbrauch nachts und tags getrennt erfasst und mit unterschiedlichen Arbeitspreisen abgerechnet. Verantwortlich für die Festlegung und Änderung der Schwachlast- bzw. Niedertarifzeiten ist ausschließlich der Netzbetreiber.
Dieser Tarif ist nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg verfügbar.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice!
Preise bis 31.12.2019:
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
---|---|---|---|---|
PremiumLuna | netto | brutto | netto | brutto |
HT-Zeit | 22,80 | 27,13 | ||
NT-Zeit | 20,27 | 24,12 | 9,45 | 11,25 |
Preise ab 01.01.2020:
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
---|---|---|---|---|
PremiumLuna | netto | brutto | netto | brutto |
HT-Zeit | 23,82 | 28,35 | ||
NT-Zeit | 21,32 | 25,37 | 9,85 | 11,72 |
Das Produkt Premium Eintarif steht für den Bezug von elektrischer Energie zur Verwendung von Heizzwecken.
Dabei wird der Strombezug über einen zusätzlich zu installierenden Eintarifzähler separat von Ihrem Haushaltstromverbrauch gemessen und erfasst. Im Gegensatz zu dem üblichen Haushaltstrom handelt es sich bei diesem Produkt um sog. Wärmestrom. Dieser kann bezogen werden, wenn Sie im Besitz einer zeitgesteuertem Nachtspeicherheizung, einer elektrischen Wärmepumpe oder einer Infrarot-/Direktheizung sind. Der Strombezug kann zu den Spitzenlastzeiten vom Netzbetreiber unterbrochen werden.
Die Freigabe zur Aufladung von Nachtspeicherheizungen erfolgt ausschließlich durch den Netzbetreiber. Er trägt ebenso die Verantwortung für die Aufladung, die Festlegung und die Änderung der Aufladezeiten. Hierfür gelten besondere vertragliche Bestimmungen.
Die Belieferung setzt voraus, dass ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabe- und Unterbrechungszeiten installiert ist. Der Netzbetreiber trägt ebenso die Verantwortung für die Sperrzeitenregelung. Hierfür gelten besondere vertragliche Bestimmungen.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass dieses Produkt nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg GmbH, der EAM Netz GmbH und der GrundNetz GmbH bezogen werden kann.
Hinweis: Soll eine bestehende Nachtspeicherheizung auf eine Infrarot-/ Direktheizung, oder auf eine elektrische Wärmepumpe umgestellt werden, so ist dies dem Messstellenbetreiber unverzüglich mitzuteilen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice!
Preise bis 31.12.2019 (ehemals PremiumNaspo):
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
Premium Eintarif | 18,01 | 21,43 | 8,23 | 9,79 |
Preise ab 01.01.2020:
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
Premium Eintarif | 19,37 | 23,05 | 5,00 | 5,95 |
Das Produkt Premium Doppeltarif steht für den Bezug von elektrischer Energie zu Heizzwecken.
Dabei wird der Strombezug über einen zusätzlich zu installierenden Zweitarifzähler separat von Ihrem Haushaltstromverbrauch gemessen und erfasst. Im Gegensatz zu dem üblichen Haushaltstrom, handelt es sich bei diesem Produkt um sog. Wärmestrom. Dieser kann bezogen werden, wenn Sie im Besitz einer elektrischen Wärmepumpe oder Infrarot-/Direktheizung sind. Der Strombezug kann zu den Spitzenlastzeiten vom Netzbetreiber unterbrochen werden.
Bei Verwendung einer elektrischen Wärmepumpe, oder Infrarot- /Direktheizung wird der benötigte Strom am Tag zu einem Hochtarif (HT) und bei Nacht zu einem Niedertarif (NT) angeboten.
Die Belieferung setzt voraus, dass ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabe- und Unterbrechungszeiten installiert ist. Der Netzbetreiber trägt ebenso die Verantwortung für die Unterbrechung, die Festlegung und die Änderung der Schwachlast bzw. Niedertarif- und Sperrzeitenregelung. Hierfür gelten besondere vertragliche Bestimmungen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass dieses Produkt nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg GmbH, der EAM Netz GmbH und der GrundNetz GmbH bezogen werden kann.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice!
Preise bis 31.12.2019 (ehemals PremiumWärmepumpe - unterbrechbar):
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
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Premium Doppeltarif - unterbrechbar | ||||
(Zweifachzähler erforderlich) | netto | brutto | netto | brutto |
HT-Zeit | 19,30 | 22,97 | ||
NT-Zeit | 16,49 | 19,62 | 5,00 | 5,95 |
Preise ab 01.01.2020:
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
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Premium Doppeltarif - unterbrechbar | ||||
(Zweifachzähler erforderlich) | netto | brutto | netto | brutto |
HT-Zeit | 20,35 | 24,22 | ||
NT-Zeit | 17,54 | 20,87 | 5,00 | 5,95 |
Das Produkt Premium E-Mobil (unterbrechbar) steht für den Bezug von elektrischer Energie für unterbrechbare Wandladeboxen zum Betanken von Elektrofahrzeugen. Der Strombezug wird über einen zusätzlich zu installierenden Eintarifzähler separat vom Haushalts- und Gewerbeverbrauch gemessen und erfasst. Die Wandladebox muss technisch unterbrechbar sein. Dies setzt die Installation eines Rundsteuerempfängers voraus.
Verantwortlich für die Unterbrechung, die Festlegung und Änderung der Sperrzeitenregelung ist ausschließlich der Netzbetreiber. Hierfür gelten besondere vertragliche Bestimmungen.
Das Produkt kann nur im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg bezogen werden.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an unter der Telefonnummer 06421 205-613.
Weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite Elektromobilität.
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
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netto | brutto | netto | brutto | |
19,37 | 23,05 | 5,00 | 5,95 |
Dieses Produkt können Sie zusätzlich wählen.
Wir gewähren Ihnen einen Rabatt von 3 % bei einmaliger Vorauszahlung des gesamten zu erwartenden Jahresbetrags (ermittelt auf Basis des Vorjahresverbrauchs), jeweils frühestens beginnend zum Zeitpunkt Ihrer nächsten Jahresabrechnung.
Am Ende des Abrechnungsjahres werden die dem tatsächlichen Verbrauch entsprechenden Jahreskosten unter Berücksichtigung des Rabatts ermittelt und verrechnet.
Unsere Grund- und Ersatzversorgungstarife
Das Produkt MarburgPlus steht für Stromlieferungen nach den Vorgaben der gesetzlich geregelten Grundversorgungsverordnung.
Die Regelung zur Grund- und Ersatzversorgung ergibt sich aus § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Versorgung erfolgt entsprechend im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung in den Gebieten, in denen die Stadtwerke Marburg GmbH (SWMR) laut § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger sind. Eine Versorgung über diesen Tarif kommt zustande, wenn Sie als Letztverbraucher über das Netz der SWMR und GrundNetz GmbH in Niederspannung mit Energie beliefert werden, ohne dass Sie einem eindeutigen Vertrag zugeordnet sind, etwa bei Insolvenz eines Lieferanten.
Dieses Produkt hat keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
Kunden, die in die Ersatzversorgung fallen, werden ebenfalls zu den Konditionen von MarburgPlus abgerechnet.
Preise bis 31.12.2019:
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
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netto | brutto | netto | brutto | |
MarburgPlus | 24,26 | 28,87 | 8,23 | 9,79 |
Preise ab 01.01.2020:
Preisregelung | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Monat | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
MarburgPlus | 25,31 | 30,12 | 8,93 | 10,63 |
Die Regelung zur Grund- und Ersatzversorgung ergibt sich aus § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Versorgung erfolgt entsprechend im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung in den Gebieten, in denen die Stadtwerke Marburg GmbH (SWMR) laut § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger sind. Eine Versorgung über diesen Tarif kommt zustande, wenn Sie als Letztverbraucher über das Netz der SWMR und GrundNetz GmbH in Niederspannung mit Energie beliefert werden, ohne dass Sie einem eindeutigen Vertrag zugeordnet sind, etwa bei Insolvenz eines Lieferanten.
In unserem Grundversorgungsgebiet beliefern wir Sie als Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunde) in höheren Spannungsebenen im Rahmen einer Grund- und Ersatzbelieferung nach Eintreten der oben genannten Voraussetzungen..
Die Grund- und Ersatzversorgung bzw. -belieferung erfolgt bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diese maximale Erstlaufzeit hinaus durch SWMR zu gewährleisten, ist es erforderlich, einen gesonderten Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Marburg abzuschließen.
Unsere Lieferkonditionen 2021 (Preisstand: ab 01.01.2021)
Niederspannung
Leistungspreis in €/kW/Jahr | Arbeitspreis in Ct/kWh | Grundpreis in €/Jahr | ||
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129,24 | 22,82 | 475,00 |
Mittelspannung
Leistungspreis in €/kW/Jahr | Arbeitspreis in Ct/kWh | Grundpreis in €/Jahr | ||
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75,65 | 22,82 | 725,00 |
Alle Werte netto.
Unsere Lieferkonditionen 2020 (Preisstand: bis 31.12.2020)
Niederspannung
Leistungspreis in €/kW/Jahr | Arbeitspreis in Ct/kWh | Grundpreis in €/Jahr | ||
---|---|---|---|---|
137,30 | 22,82 | 475,00 |
Mittelspannung
Leistungspreis in €/kW/Jahr | Arbeitspreis in Ct/kWh | Grundpreis in €/Jahr | ||
---|---|---|---|---|
81,17 | 22,82 | 725,00 |
Alle Werte netto.
Häufig gestellte Fragen zu unseren Wärmestromtarifen
Was ist Wärmestrom?
Im Gegensatz zu Haushaltsstrom, mit dem Sie ihre Lampen, Küchen- und Elektrogeräte betreiben, dient Heiz- bzw. Wärmestrom lediglich der Wärmeerzeugung. Wärmestrom wird benötigt, um Nachtspeicherheizungen und/oder Wärmepumpen zu betreiben. Besonders der Einsatz einer Wärmepumpe ist eine günstige Methode, um umweltfreundlich Wärme zu gewinnen.
Was ist eine Nachtspeicherheizung?
Nachtspeicherheizungen nutzen den Strom, der in der Nacht produziert wird und speichern diesen in Form von Wärme. Diese gespeicherte Wärme kann im Anschluss zum Heizen der Wohnräume genutzt werden. Bei Nachtspeicherheizungen können Sie von der Tatsache profitieren, dass in der Nacht weniger Strom von den Verbrauchern abgenommen wird und dieser „Nachtstrom“ somit zu einem günstigeren Tarif angeboten wird.
Was ist eine Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe nutzt Naturwärme aus Erde, Wasser und Luft, um das Gebäude zu beheizen. Der Antrieb der Wärmepumpe erfolgt über den Heizstrom. Als effektivste Form der Wärmeerzeugung benötigt das Heizen mit Hilfe der Wärmepumpe pro kWh nur einen geringen Anteil des Stroms. Mit der Nutzung einer Wärmepumpe leisten Sie zudem einen erheblichen Beitrag zur CO2-Reduktion.
Welche Vorteile hat Heizstrom gegenüber Haushaltstrom?
Der Unterschied zwischen Heiz- und Haushaltsstrom liegt in der Form der Abrechnung. Der Heizstrom wird zu einem deutlich günstigeren Tarif angeboten als der Haushaltsstrom. Der Grund für den Preisunterschied ist der Folgende: Strom wird rund um die Uhr erzeugt. Um die Netze stabil zu halten, muss der produzierte Strom verbraucht werden. Dies geschieht durch die Speicherung von Wärme bei Nacht und die Abgabe dieser am Tag. Da bei Nacht die Anfrage nach Strom geringer ist, wird dieser produzierte Strom günstiger verkauft.
Außerdem profitieren Sie bei der Nutzung von Wärmestrom von geringen Kosten bei der Konzessionsabgabe und den Netznutzungsentgelten.
Wie wird Wärmestrom abgerechnet?
Zur korrekten Abrechnung wird ein separater Stromzähler benötigt. Die Zähler unterscheiden sich nach dem günstigeren Niederstromtarif (NT), der für Heizstrom berechnet wird, und dem Hochstromtarif (HT), über den der übliche Haushaltsstrom abgerechnet wird. Die folgenden Zählervarianten sind möglich:
- Eintarifzähler exklusive Haushaltstrom
- Doppeltarifzähler exklusive Haushaltstrom
- Doppeltarifzähler inklusive Haushaltstrom
Wie wird Wärmestrom gemessen?
Wärmestrom kann auf drei verschiedene Arten gemessen werden:
- Gemeinsame Messung über den Doppeltarifzähler, wobei Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) getrennt erfasst werden. Haushaltstrom und Heizstrom werden über einen Zähler aber getrennt voneinander gemessen.
- Getrennte Messung über zwei Eintarifzähler, wobei über einen Zähler der Haushaltsstrom und über den anderen Zähler der Heizstrom gemessen wird.
- Getrennte Messung über zwei Zähler, wobei einer der beiden Zähler ein Eintarifzähler ist und der andere ein Doppeltarifzähler. Über den Eintarifzähler wird der Haushaltsstrom gemessen und über den Doppeltarifzähler wird der Heizstrom getrennt nach Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) gemessen.
Was sind Eintarif- und Doppeltarifzähler?
Der Eintarifzähler verfügt über ein einzelnes Zählwerk, wodurch nur ein Zählerstand abzulesen ist. Der Doppeltarifzähler erfasst den Stromverbrauch auf zwei voneinander getrennten Zählwerken. Dadurch kann der Stromverbrauch tagsüber zum Hochtarif (HT) und nachts zum Niedertarif (NT) gemessen und abgerechnet werden.

Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von Heizstrom?
Voraussetzung für den Bezug von Heizstrom ist, dass dieser auch zum Heizen verwendet wird. Dafür benötigen Sie eine elektrische Direktraumheizung, eine elektrische Wärmepumpe oder eine elektrische Speicherheizung. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss die Heizungsanlage fest installiert und unterbrechbar sein.