Bei der Planung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge sind die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Marburg GmbH zu beachten.
Die Errichtung einer Ladeeinrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch einen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden, der in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Grundsätzlich gilt, dass gemäß den TAB 2019 Kapitel 4.1(4) und VDE-AR-N 4100 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung bis einschließlich 12kVA anzumelden und Ladeeinrichtungen mit Bemessungsleistungen größer 12kVA zusätzlich genehmigungspflichtig sind.
Melden Sie Ihre Ladeeinrichtung ganz einfach auf unserem Netzanschlussportal an.
Bei einphasigen Ladesystemen darf eine maximale Belastung von 4,6 kVA nicht überschritten werden. Soll für die Ladeeinrichtung, als "schaltbare Last" oder auf Grund weiterer zukünftiger Regelungen, ein Tarif mit verminderten Netznutzungsentgelten genutzt werden, so ist eine separate Messeinrichtung am zentralen Zählerplatz mit der Möglichkeit der Tarif- und Leistungsschaltung, vorzusehen.
Für den Fall, dass ein direkter Anschluss an die Kundenanlage erfolgt (je nach Leitungslänge Haupt-, oder Unterverteilung), kann auf die separate Messeinrichtung verzichtet werden. Hierbei ist zu beachten, dass dann kein separater Tarif für die Ladung genutzt werden kann.