Elektromobilität

Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Sie sind elektro-mobil unterwegs oder planen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs und machen sich Gedanken über die Aufladung? Dann haben wir hier einige Hinweise für Sie zusammengestellt:

Die Ladung eines Elektrofahrrades ist in der Regel problemlos an einer handelsüblichen Schutzkontaktsteckdose möglich. Bei der Ladung eines Elektroautos sind jedoch die Anforderungen des konkreten Fahrzeugs entscheidend. Hier muss Ihr beauftragter Elektrofachbetrieb beurteilen, ob eine Aufladung an der jeweiligen Steckdose auch im Langzeitbetrieb unbedenklich ist und die Kapazität Ihres Hausanschlusses diesen Bedarf deckt.

Wenn Sie eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge planen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Auch hier ist die Hausanschlusskapazität zu beachten, u.U. muss der Anschluss kostenpflichtig verstärkt werden.
  • Bei der Auswahl einer Ladeeinrichtung beachten Sie bitte, dass es Geräte gibt, die einen höchstmöglichen Anwenderschutz bereits im Gerät integrieren. Andere erfordern diese Schutzeinrichtungen (allstromsensitiv) hingegen in der Hausinstallation. Hier wären diese dann Ihrerseits nachzurüsten.
  • Das Elektrofahrzeug gilt als sogenannte "abschaltbare Last". Dies bedeutet, dass der Stromnetzbetreiber (also die Stadtwerke Marburg) berechtigt sind, die Aufladung u.U. zu regeln oder zu unterbrechen.

Informationen zum Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge in einer bestehenden Kundenanlage

Bei der Planung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge sind die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Marburg GmbH zu beachten.

Die Errichtung einer Ladeeinrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch einen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden, der in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Grundsätzlich gilt, dass gemäß den TAB 2019 Kapitel 4.1(4) und VDE-AR-N 4100 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung bis einschließlich 12kVA anzumelden und Ladeeinrichtungen mit Bemessungsleistungen größer 12kVA zusätzlich genehmigungspflichtig sind.

Melden Sie Ihre Ladeeinrichtung ganz einfach auf unserem Netzanschlussportal an.

Bei einphasigen Ladesystemen darf eine maximale Belastung von 4,6 kVA nicht überschritten werden. Soll für die Ladeeinrichtung, als "schaltbare Last" oder auf Grund weiterer zukünftiger Regelungen, ein Tarif mit verminderten Netznutzungsentgelten genutzt werden, so ist eine separate Messeinrichtung am zentralen Zählerplatz mit der Möglichkeit der Tarif- und Leistungsschaltung, vorzusehen.

Für den Fall, dass ein direkter Anschluss an die Kundenanlage erfolgt (je nach Leitungslänge Haupt-, oder Unterverteilung), kann auf die separate Messeinrichtung verzichtet werden. Hierbei ist zu beachten, dass dann kein separater Tarif für die Ladung genutzt werden kann.