Verträge Strom
Netznutzungsvertrag Strom für Lieferanten gemäß BK6-20-160 vom 21.12.2020, gültig ab dem 01.04.2022
Die ausfüllungsbedürftigen Felder werden wie folgt näher bestimmt:
• zu § 5 Ziffer 3, Satz 2: "Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens ein."
Netznutzungsvertrag Strom für Lieferanten
Anlage a: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Aktuelle Zertifikate
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Messstellenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MsbG
Kontaktdatenblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage mit Sonderregelungen für Letztverbraucher
Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
Wiederverkäufernachweis
Nachweis für Wiederverkäufer von Strom (gültig bis 31.07.2027)
Nachweis für Wiederverkäufer von Strom (gültig bis 31.07.2024)
Nachweis für Wiederverkäufer von Strom (gültig bis 31.07.2021)
Nachweis für Wiederverkäufer von Strom (gültig bis 31.08.2018)
Nachweis für Wiederverkäufer von Strom (gültig bis 02.09.2015)
Nachweis für Wiederverkäufer von Strom (gültig bis 23.09.2014)