Veröffentlichungspflichten Strom

 

Veröffentlichung nach § 10 Abs. 2 StromNEV

§ 10 Abs. 2 Strom StromNEV - Höhe der Durchschnittsnetzverluste

 

Veröffentlichung nach § 23c Abs. 1 Nr. 1-10 EnWG

§ 23c Abs. 1 Nr. 1-9 EnWG

§ 23c Abs. 1 Nr. 10 EnWG

 

Veröffentlichung nach § 13 Abs. 3 StromNZV

§ 13 Veröffentlichung des Preises für Jahresmehr- und Jahresmindermengen

 

Veröffentlichung nach § 15 Abs. 5 StromNZV

§ 15 Abs. 5 StromNZV - Informationen über Netzengpässe

 

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung

§ 18 Abs. 1 EnWG, § 4 Abs. 2 Satz 2, NAV

 

Ergänzende Bedingungen zum Netzanschluss

§ 4 Abs. 3 Satz 2 NAV - Ergänzende Bedingungen zum Netzanschluss

 

Veröffentlichung nach § 25 Abs. 2 NAV

§ 25 Abs. 2 NAV