Ihre THG-Prämie
Sichern Sie sich Ihren jährlichen CO2-Bonus - die THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug
Durch die Registrierung über das THG-Portal gibt es die Möglichkeit am Quotenhandel für Treibhausgase teilzunehmen und somit durch die eingesparten CO2-Emissionen Geld zu verdienen.
Es ist noch bis zum 31.10.2024 möglich die THG Quoten für das Jahr 2024 zu beantragen. Für das Jahr 2025 steht die Prämienhöhe noch nicht fest.
Wir bieten Ihnen eine Prämienhöhe für 2024 von mindestens 80 Euro pro vollelektrischem Fahrzeug an.
Unter nachfolgendem Link kommen Sie zum THG-Portal der Stadtwerke Marburg:
Vorgehensweise:
- Online registrieren
- Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins abfotografieren und hochladen
- Prämie erhalten
Wer ist berechtigt?
Jeder Fahrzeughalter eines rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugs ist quotenberechtigt
Was wird von Ihnen benötigt?
Nur 2 Minuten Ihrer Zeit, wenige persönliche Angaben und Ihr Fahrzeugschein (ZLB 1)
Was passiert danach?
Ihre Unterlagen werden durch uns beim Umweltbundesamt eingereicht.
Das UBA bestätigt Ihre eingesparten Emissionen und stellt die THG-Quote aus.
Aktuell gehen wir von einer Bearbeitungszeit von ca. 12-14 Wochen aus.
Für Informationen oder Fragen rund um das Thema THG-Quote kontaktieren Sie gerne unseren Ansprechpartner:
Herrn Michael Keßler, Tel.: 06421-205 613, E-Mail: michael.kessler(at)swmr(dot)de
Häufig gestellte Fragen
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2 insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren. Unternehmen, wie zum Beispiel Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THQ-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung für jede Tonne CO2 fällig, die nicht eingehalten wurde. Mehr Infos zur gesetzlichen Grundlage und Umsetzung der THG-Quote finden Sie auf der Seite des Bundesumweltamtes.
Jeder Fahrzeughalter (egal ob privat oder gewerblich) auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht. Grundsätzlich sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Voraussetzung ist jedoch eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Zulassungsverordnung. Zulassungsfreie Kleinkrafträder Klassen L1e und L2e sind nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt. Diese können nur über eine freiwillige Zulassung für den THG-Quotenhandel angemeldet werden.
Nein, alle Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Quote beantragen.
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
Es werden ausschließlich ein aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und wenige persönliche Daten zum Abgleich der Halterschaft für die Beantragung Ihres Elektrofahrzeugs benötigt.
Beispiel:
- Ein 80er E-Roller mit gültigem Fahrzeugschein: Der Roller ist für die THG-Prämie berechtigt.
- Ein 50er E-Roller ohne Fahrzeugschein: Der Roller ist nicht für die THG-Prämie berechtigt. Wird das Fahrzeug freiwillig zugelassen, kann die THG-Quote beantragt werden
Die THG-Quote kann geltend gemacht werden, falls das Elektrofahrzeug mindestens einen Tag auf Sie zugelassen ist beziehungsweise war. Zudem darf kein Dritter die THG-Quote für das gleiche Kalenderjahr bereits geltend gemacht haben.
Die THG-Quote für 2023 oder ein weiteres Folgejahr kann als Bestandkunde im Login-Bereich geltend gemacht werden. Hierzu wird es im vierten Quartal eine Funktion im Login-Bereich zur Geltendmachung der THG-Quote geben. Zudem informieren carbonify und die Stadtwerke Marburg GmbH über diese Möglichkeit per E-Mail, sobald die Funktion aktiviert ist. Wichtig zu wissen: Die THG-Quote ist nur einmal pro Jahr und Fahrzeug vermarktbar. Falls Sie einen Jahreswagen oder älteren Gebrauchtwagen gekauft haben, kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits die THG-Quote geltend gemacht hat. Sofern eine Registrierung für das Folgejahr bereits möglich ist, können Sie die THG-Prämie aber sofort wieder für das nächste Jahr einreichen, sodass carbonify den Antrag ab dem 01.01. des Folgejahres einreichen kann.
Die Bescheinigung der THG-Quote kann bis zum 15.11. des aktuellen Quotenjahres beim UBA beantragt werden. Diese Frist wurde aufgrund der Neuerungen in der Bundes-Emissionsschutzverordnung, die Ende Juli 2023 in Kraft getreten sind, um ca. 3 Monate vorverlegt.
Aus organisatorischen Gründen sollte man die THG-Quote über carbonify als Prämienanbieter bis zum 31.10. registriert haben. Das bedeutet, dass die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise im carbonify-THG-Portal bis zum 31.10. hochgeladen sein muss, damit wir sie fristgerecht beim Umweltbundesamt einreichen können.
Ja, Unternehmen können die THG-Quote ebenfalls beantragen. Wählen Sie bei der Registrierung die Schaltfläche „Unternehmen“ aus. Für jedes Elektrofahrzeug, das auf ein Unternehmen zugelassen ist, erhält das Unternehmen nach Vorliegen einer Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt innerhalb von 14 Kalendertagen eine E-Mail von carbonify, in der es aufgefordert wird, carbonify zeitnah eine gesetzeskonforme Schlussrechnung zu übersenden. carbonify stellt dem Unternehmen ein Formular für eine Musterrechnung zur Verfügung. Nach Erhalt und positiver Rechnungsprüfung wird der in der Schlussrechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag von carbonify auf das im THG-Portal hinterlegte Bankkonto überwiesen.
Laut der bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern.
Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Weder die Stadtwerke Marburg GmbH noch carbonify dürfen eine Steuerberatung erbringen. Bitte besprechen Sie die Besteuerung Ihrer Geschäftsfahrzeuge mit Ihrem Steuerberater.
Die THG-Quote ist ein unabhängiges politisches Instrument, welches durch die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt ist. Sie können als Halter eines Elektrofahrzeugs somit den Umweltbonus, wie auch die THG-Quote separat voneinander beantragen.
Die THG-Quote ist nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge verfügbar. Plug-In-Hybride sind von der Regelung ausgenommen und können nicht für die THG-Quote angemeldet werden.
Die Treibhausgasminderungsquote darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt bescheinigt die Strompauschale pro Fahrzeug jährlich vollständig an den ersten Antragssteller. Bei einem unterjährigen Verkauf hat der neue Halter des Fahrzeugs keine Berechtigung die THG-Quote für das gleiche Quotenjahr nochmals zu beantragen.
Die THG-Prämie von unserem Kooperationspartner carbonify ist ein fest vereinbarter Betrag, den carbonify dem Fahrzeughalter eines reinen Elektrofahrzeuges für die vom Umweltbundesamt bestätigte THG-Quote bezahlt.
Registrieren Sie sich im THG-Portal der Stadtwerke Marburg GmbH und schließen Sie mit unserem Partner carbonify einen Vertrag über Ihre THG-Quote unter Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von carbonify. Sie übertragen hiermit die Rechte zur Vermarktung und Geltendmachung Ihrer THG-Quote(n) an carbonify. carbonify kümmert sich um die Bescheinigung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt. Nach Bestätigung Ihrer THG-Quote(n) durch das Umweltbundesamt wird carbonify die THG-Prämie ausbezahlen. carbonify vermarktet die THG-Quote auf eigenes Risiko.
Ja, Unternehmen können die THG-Quote ebenfalls beantragen. Wählen Sie bei der Registrierung die Schaltfläche „Unternehmen“ aus. Für jedes Elektrofahrzeug, das auf ein Unternehmen zugelassen ist, erhält das Unternehmen nach Vorliegen einer Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt innerhalb von 14 Kalendertagen eine E-Mail von carbonify, in der es aufgefordert wird, carbonify zeitnah eine gesetzeskonforme Schlussrechnung zu übersenden. carbonify stellt dem Unternehmen ein Formular für eine Musterrechnung zur Verfügung. Nach Erhalt und positiver Rechnungsprüfung wird der in der Schlussrechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag von carbonify auf das im THG-Portal hinterlegte Bankkonto überwiesen.
Der Auszahlungszeitpunkt ist abhängig von der Bearbeitungsdauer beim Umweltbundesamt, somit können wir Dir hier kein konkretes Auszahlungsdatum garantieren.
Sobald die THG-Quote vom bestätigt ist, informieren wir Dich binnen 48 Stunden über die Bestätigung oder Ablehnung durch das Umweltbundesamt. Sobald Du diese Information von carbonify erhalten hast, wird im Falle eines erfolgreichen Antrags, der THG-Bonus innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt.
Nein, Kontoinhaber kann auch ein(e) vom Halter berechtigte(s) Unternehmen / Person sein.
Grundsätzlich ja, allerdings sind bestimmte Voraussetzungen für Ladepunkte zu erfüllen, wie z. B. muss dieser als öffentlicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert sein, um THG-Quotenberechtigt zu sein.