Hinweis für Antragsteller*innen
Der Ausbau von EEG-Anlagen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch in Marburg verzeichnen wir ein sehr hohes Interesse. Aufgrund der beispiellos hohen Anzahl von Anfragen zum Anschluss neuer EEG-Anlagen, kommt es leider zu längeren Bearbeitungszeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich, alle einkommenden Anfragen zeitnah zu bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Anschluss von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Photovoltaikanlagen melden Sie bitte ausschließlich über unser Netzanschlussportal an.
Damit wir einen schnellen und reibungslosen Ablauf gewährleisten können, stellen wir für die Abwicklung ein Ablaufschema, eine Checkliste und die notwendigen Formulare und Vordrucke für die Anmeldung zum Download bereit. Die Dokumente der VDE-AR-N 4105 hält auch Ihr Elektrounternehmen vor. Ein Teil der Dokumente kann den Herstellerunterlagen entnommen werden. Eine abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn alle benötigten Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.
Beachten Sie bitte auch unsere untenstehenden Hinweise zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen!
Anschluss von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, um das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen zu besprechen. Die dazu notwendigen Formulare und Vordrucke zum Anschluss einer Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz finden Sie ebenfalls hier zum Download.
Wichtig für Ihren Vergütungsanspruch!
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sind nach der am 01.07.2017 in Kraft getretenen Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtetet, Ihre Erzeugungsanlage und Ihren Stromspeicher im Online-Portal des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Das Marktstammdatenregister erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Solange die Erzeugungsanlage oder der Stromspeicher dort nicht registriert ist, besteht kein Anspruch auf Vergütung nach EEG.
Sie haben noch Fragen? Zögern Sie nicht anzurufen, wir helfen gerne weiter.