Sie ziehen um? Folgende Schritte sollten Sie bei Ihrem Umzug nicht vergessen:
Ab dem 1.Juni 2025 gelten neue Regeln
Ab diesem Datum ist eine rückwirkende Kündigung nicht mehr möglich.
Zu beachten sind dann folgende Punkte:
- Melden Sie uns rechtzeitig, mindestens 10 Werktage vor Ihrem Umzug, das Datum der Wohnungsübergabe oder der Schlüsselübergabe.
- Den Zählerstand lesen Sie bitte am Tag der Wohnungsübergabe ab und teilen uns diesen per E-Mail oder telefonisch mit. Alternativ kann das untenstehende Formular genutzt werden.
- Wenn Sie keinen Zugang zu Ihrem Zähler haben, erfolgt die Ablesung durch unsere Mitarbeiter nur in unserem eigenen Stromnetz.
- Wenn Sie im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen, bitten wir Sie, den Zählerstand selbst abzulesen und uns mitzuteilen.
- Um Ihnen die Schlussrechnung zusenden zu können, ist es unerlässlich, dass Sie uns Ihre neue Anschrift mitteilen. Geänderte Bankdaten sind ebenfalls zu übermitteln.
Gerne kommen wir mit an die neue Adresse!
Ziehen Sie innerhalb der Stadt Marburg oder im Landkreis Marburg-Biedenkopf um, würden wir uns freuen, Sie weiterhin mit unserem Ökostrom oder Erdgas zu versorgen. Dafür müssen Sie einfach das Vertragsformular für Strom oder das Vertragsformular für Erdgas Vertragsformular für Erdgas ausfüllen und uns unterschrieben zusenden.
Bitte bedenken Sie auch hier, dass eine Anmeldung nur noch in die Zukunft möglich ist. Die Zählerstände vom Einzugsdatum reichen Sie uns einfach nach.
Für einen reibungslosen Ablauf benötigen wir von Ihnen:
- An- bzw. Abmeldung mindestens 10 Werktage vorher
- Ein- bzw. Auszugsdatum
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Ihre Postanschrift (falls abweichend von der Verbrauchsstelle)
- Zählernummer
- Marktlokations-ID (sofern bekannt)
- und den Zählerstand am Tag der Übergabe