Aus Kunden werden Solarstromlieferanten

Stadtwerke Marburg unterstützen Solaranlagenbetreiber mit neuem Vergütungsmodell

Foto: Marisa Porrey, Stadtwerke Marburg

Nach 20 Jahren läuft Anfang 2021 der staatliche Förderzeitraum für die ersten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland ab. Diese Anlagen erhalten somit keine EEG-Vergütung mehr. Da es bislang keine gesetzliche Nachfolgeregelung gibt, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ermöglicht, stehen Solaranlagenbetreiber nun vor der Frage, wie und ob ihre Photovoltaik-Anlagen weiterhin betrieben werden können. Die Stadtwerke Marburg haben für ihre Stromkunden, die auch gleichzeitig Betreiber von Solaranlagen sind, ein neues, attraktives Produkt entwickelt, um einen unkomplizierten und wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Für die Solaranlagenbetreiber, die als Pioniere mit ihren Anlagen die Anfänge der Energiewende mitgestalteten, soll der Weiterbetrieb damit attraktiv bleiben. „Vor allem das Abschalten der Anlagen möchten wir vermeiden, denn sie liefern weiterhin wertvollen Solarstrom und sind ein wichtiger Baustein der Energiewende, weil sie zur CO2-Einsparung beitragen – zudem bleibt so der Anteil an regional erzeugtem Ökostrom erhalten“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Holger Armbrüster.

Das Prinzip des neuen Stadtwerke-Produkts ist einfach: Das kommunale Unternehmen kauft den Anlagenbetreibern den gesamterzeugten Strom ab und vergütet ihn für sechs Cent pro Kilowattstunde. Gesetzlich vorgesehen ist eine sogenannte „Auffanglösung“, bei der die Betreiber aktuell ca. 2 bis 3 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Dieser Betrag macht den Hauptteil der Kleinstanlagen allerdings unrentabel. „Mit unserem neuen Angebot vergüten wir die Kilowattstunde doppelt so hoch wie vorgegeben und möchten damit aktiv die gemachten Fortschritte in der Energiewende unterstützen“, so Holger Armbrüster weiter.

Stromkunden die sich dafür entscheiden, ihren erzeugten Solarstrom für die Direktvermarktung der Stadtwerke Marburg bereitzustellen, müssen dies beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Nach dem seit 01.01.2021 in Kraft getretenen neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2021, besteht für die Teilnahme an einer Direktvermarktung für die aus der EEG-Förderung ausgelaufenen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW, keine Verpflichtung mehr, eine Messeinrichtung mit einer viertelstündigen Messung einzubauen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der PV-Anlagenbetreiber die gesamte erzeugte Solarstrommenge zur Verfügung stellt (Volleinspeisung).

Neben der Volleinspeisung ist eine weitere attraktive Möglichkeit die Umstellung der Photovoltaik-Anlagen auf Eigenverbrauch. Hierdurch verdrängt der Anlagenbetreiber Strom aus dem Netz und nutzt seinen eigenen produzierten Solarstrom. Für Photovoltaik-Anlagen unter einer Leistung von 30 kW (und 30.000 kWh Eigenverbrauch) fällt nach dem neuen EEG 2021 keine Umlage für den eigengenutzten Solarstrom an. Die nicht genutzte Photovoltaik--Strommenge wird als Überschuss in das Netz eingespeist und vom zuständigen Netzbetreiber, nach den Vorgaben des neuen EEG 2021, bis zum 31.12.2027 vergütet.

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