Abschaffung der Erdgasbeschaffungsumlage und Änderung der Umsatzsteuer auf Erdgas und Wärme ab dem 01.10.2022

(Foto: Stadtwerke Marburg, Karin Brahms)

Marburg. Im August 2022 hatten die Stadtwerke Marburg ihre Kundinnen und Kunden mit einem persönlichen Anschreiben und der öffentlichen Bekanntmachung über die Gaspreisanpassung zum 01.10.2022 informiert. Hintergrund dieser Preisanpassung waren die auf Bundesebene eingeführten neuen Preisbestandteile der sogenannten Erdgasbeschaffungsumlage, der Erdgasspeicherumlage sowie die Anpassung der Bilanzierungsumlage, die die Stadtwerke Marburg als neue beziehungsweise veränderte Kostenbestandteile entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umsetzen mussten.

Nun hat die Bundesregierung die Einführung der neuen Gasbeschaffungsumlage noch vor dem ersten Inkrafttreten gestoppt. Dagegen bleiben die zum 1. Oktober 2022 eingeführte Gasspeicherumlage sowie die Anhebung der Bilanzierungsumlage zum 1. Oktober 2022 in der veröffentlichten Höhe bestehen und sind demzufolge auch unverändert Bestandteil des Gaspreises ab dem 1. Oktober 2022.

Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes der Bundesregierung wird zudem mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Dieser reduzierte Umsatzsteuersatz gilt auch für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz.

Die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage und die Absenkung der Umsatzsteuer wird in den Tarifen der Stadtwerke Marburg GmbH selbstverständlich genau berücksichtigt und kommt den Verbraucherinnen und Verbrauchern Eins-zu-eins zugute. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der jeweiligen Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.