Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Um die beschlossenen Klimaziele erreichen zu können, müssen in den kommenden Jahren zahlreiche Wärmepumpen, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher aufgebaut werden. Diese Verbrauchseinrichtungen sollen möglichst ohne große Wartezeit ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden. Um das zu ermöglichen wurde von der Bundesnetzagentur eine Regelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach der gesetzlichen Grundlage des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)erarbeitet. 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:

  • private Ladeeinrichtungen z. B.  Wallboxen
  • Batteriespeicher bei Bezug elektrischer Energie aus dem Netz
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungen
  • Anlagen zur Raumkühlung

Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Für neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG erhält der Netzbetreiber ab 2024 die Möglichkeit diese fernzusteuern. Diese Steuerung wird ab 1. Januar 2024 für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verpflichtend sein. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss einer solchen steuerbaren Verbrauchseinrichtung nicht mehr wegen Überlastung seines Niederspannungsnetzes ablehnen und der Betreiber profitiert dabei von einem reduzierten Netzentgelt.

Es wird zu keiner vollständigen Abschaltung der Geräte kommen, eine Mindestleistung wird immer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bleibt der normale Haushaltsbedarf davon völlig unberührt.

Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, müssen sofort die netzorientierte Steuerung umsetzen. 

Für Bestandsanlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen waren und die unter die Regelung nach § 14a EnWG fallen, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Wenn sie also bereits seitdem eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie zunächst alles wie gehabt. 

Wie sie mit § 14a Geld sparen

 Die Bundesnetzagentur hat drei verschiedene Module entworfen, zwischen denen gewählt werden kann. 
Die Anmeldung erfolgt über Ihren Netzbetreiber, die Reduzierung der Netzentgelte läuft dann direkt über den Stromversorger.

Hier die Auflistung der möglichen Module:

Modul 1

Pauschale Reduzierung

Rückzahlung eines pauschalen Betrags, der pro Jahr gewährt wird (auch Tagscharf bei unterjähriger Inbetriebnahme der Anlage). Modul 1 wird grundsätzlich nach einer Anmeldung angenommen, wenn sie kein anderes wünschen.

Modul 2

Prozentuale Reduzierung

Das Netzentgelt um 60% reduziert wird. Somit verringert sich der Preis pro Kilowattstunde (kWh) Wichtig: es wird ein separater Zähler für die Anlage benötigt.

Modul 3

Zeitvariables Netzentgelt

Nur in Kombination mit Modul 1 möglich. Hier wird der Verbrauch in Zeiten geringer Netzbelastung verlagert (Zeitlich variabler Tarif)

Wichtig: Es wird hier ein intelligentes Messsystem (intelligenter Zähler) benötigt.

Fragen zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen besprechen sie bitte mit ihrer Fachfirma.

Zur Anmeldung der Anlagen verwenden sie bitte ausschließlich unser Netzanschlussportal. Am besten in Zusammenarbeit mit Ihrem Elektroinstallateur.