Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter 

www.stadtwerke-marburg.de

www.stadtbus-marburg.de

www.entsorger-marburg.de

www.ttz-marburg.de und

www.marburg-messe.de 

veröffentlichten Websites der Stadtwerke Marburg Unternehmensgruppe.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai und Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der im folgenden Punkt aufgelisteten Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar. 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, die gefundenen Barrieren werden schrittweise behoben:

  • Alternativtexte: Bei einigen Bildern und Bedienelementen sind leider keine Alternativtexte vorhanden. Dies kann dazu führen, dass die Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer mit assistiven Technologien nicht vollständig zugänglich sind.
     
  • Kontraste: Das Kontrastverhältnis zwischen Text- und Bedienelementen entspricht an einigen Stellen auf unserer Website nicht vollständig den empfohlenen Richtlinien. Dies kann die Lesbarkeit und Bedienbarkeit für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen beeinträchtigen.
     
  • Bewegte Inhalte: Die Bild- und Inhalts-Slider auf unserer Website können derzeit nicht pausiert oder gestoppt werden. Dies kann die Nutzung für manche Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere bei längeren oder sich bewegenden Inhalten, beeinträchtigen.
     
  • Überschriften, Beschriftungen und Links: Auf unseren Websites sind derzeit noch nicht alle Überschriften, Beschriftungen und Links ausreichend aussagekräftig. Dies kann die Orientierung und Nutzung für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen oder assistiven Technologien erschweren.
     
  • Tabellen: Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Datentabellen auf unseren Websites häufig nicht vollständig barrierefrei aufgebaut sind. Insbesondere ist der Bezug von Überschriften und Inhalten in den Tabellen nicht definiert, was die Orientierung und Nutzung für Nutzerinnen und Nutzer mit assistiven Technologien erschweren kann.
     
  • Textabstände: Das Design unserer Websites kann an manchen Stellen dazu führt, dass der Textabstand nur geringfügig verändert werden kann. Dies kann die Lesbarkeit für einige Nutzerinnen und Nutzer beeinflussen.
     
  • Ohne Maus nutzbar: Unsere Websites weist derzeit einige Einschränkungen bei der Nutzung ohne Maus auf. Einige Elemente können möglicherweise nicht vollständig mit der Tastatur bedient werden. Zudem gibt es Bereiche, in denen die Reihenfolge der Tastaturbedienung nicht vollständig schlüssig ist.
     
  • Fokus: An einigen Stellen auf unserer Website ist der Fokus ganz oder teilweise verdeckt. Dies kann die Navigation für Nutzerinnen und Nutzer, die auf die Tastatur oder assistive Technologien angewiesen sind, beeinträchtigen.
     
  • Smartphone: Auf mobilen Geräten sind teilweise keine Alternativen für Ziehbewegungen (wie Wischen oder Ziehen) vorhanden. Dies kann die Nutzung für Nutzerinnen und Nutzer, die auf solche Gesten angewiesen sind, erschweren.
     
  • Name, Rolle, Wert: Noch nicht alle Elemente unserer Websites sind mit zugänglichen Namen, Rollen oder Werten versehen. Einige Elemente übermitteln ihre Informationen derzeit noch nicht vollständig über die ARIA-Technik, was die Nutzung für Menschen mit assistiven Technologien erschweren kann.
     
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck:
    Derzeit weisen einige Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen (wie zum Beispiel Felder für Name, E-Mail oder Telefonnummer), keine semantisch eindeutige oder sprachunabhängige Bestimmung ihres Zwecks auf. Das bedeutet, dass diese Felder möglicherweise nicht optimal für alle Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit assistiven Technologien, erkannt werden.

Wir arbeiten daran, diese Situation zu verbessern, und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nicht barrierefreie Inhalte mit unvereinbarer Belastung 

Folgende Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet:

  • Filme/Videos: Die meisten Filme auf unseren Websites sind derzeit weder mit Untertiteln, Audiodeskription noch mit einer Volltext-Alternative versehen. Die Kosten und der Zeitaufwand für die Erstellung solcher barrierefreien Inhalte sind momentan noch zu hoch, weshalb wir diese Maßnahmen bisher nicht umsetzen konnten.

    Wir beobachten die technische Entwicklung aufmerksam und hoffen, dass zukünftige Möglichkeiten die Erstellung barrierefreier Filme und Videos erleichtern. Sobald dies möglich ist, werden wir unser Angebot entsprechend verbessern, um die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen.

  • PDF-Dateien: Derzeit sind die PDF-Dateien auf unserer Website noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format verfügbar. Aufgrund der Vielzahl der zu aktualisierenden PDFs ist eine vollständige Umstellung für uns eine unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
    Die Dokumente werden nach und nach überarbeitet. Dokumente, die von externen Anbietern stammen, wie beispielsweise andere Organisationen, Behörden oder Dienstleister, sind ebenfalls nicht immer barrierefrei verfügbar. PDFs zur Marktkommunikation müssen in einem bestimmten, für unsere Marktpartner lesbaren Format bereitgestellt werden und können daher nicht oder nur im sehr eingeschränkten Rahmen angepasst werden (Vgl. Nicht barrierefreie Inhalte aufgrund anderer Rechtsvorschriften ).
     
  • Externe Inhalte: Links zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieser Website können zu Inhalten führen, die nicht barrierefrei sind.

Nicht barrierefreie Inhalte aufgrund anderer Rechtsvorschriften

Der B2B- Bereich ist nur für die Marktkommunikation mit anderen Unternehmen gedacht. Er ist nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nach § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.05.2025 erstellt und zuletzt am 11.06.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter vertrieb@swmr.de.

Wir bemühen uns gemeldete Barrieren schnellstmöglich abzubauen.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: 

www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.